Kenner kaufen Know-how beim Spezialisten!

Auf die Frage "Muss der Zahnarzt einen Steuerberater haben?" gibt´s zwei Antworten: Rechtlich betrachtet lautet sie "Nein!", betriebwirtschaftlich gesehen aber ganz klar "Ja!". Der Freiberufler Zahnarzt, der in erster Linie im eigenen Fach tätig sein will, sollte sich kaufmännisches Fachwissen einkaufen. Am besten bei einem Berater, der die Belange der Branche aus dem Eff-Eff kennt.

Finanzangelegenheiten sind mehr als Vertrauenssache, da muss sich der Berater auch auszahlen. Deshalb sollt er die jeweilige Branche schon gut kennen. Was nützt´s, wenn er den Bäcker und den Elektriker im Ort hervorragend berät, über die besonderen Belange des freiberuflichen Zahnarztes aber wenig weiß? Gerade der bringt in der Regel kein oder kaum kaufmännisches Wissen mit. Das Know-how eines Spezialisten für Finanzfragen ist für den Zahnarzt von zentraler Bedeutung: In diesen Fragen muss er gut beraten sein, um den (Erfolgs-)Kurs zu kennen, auf dem er segelt.

"Für die Steuerberatung von Zahnärzten ist allgemeines betriebswirtschaftliches Wissen seltener gefragt als gute Kenntnisse über den Betrieb einer Praxis", meint Dr. Sigrid Olbertz, selber Zahnärztin und Master of Business Administration aus Marl. Auf diese Klientel spezialisierte Berater kennen zum Beispiel den Wert der Ersthelferin und würden sie nur im Notfall wegrationalisieren. Ein branchenfremder Personalberater dagegen könnte die Bedeutung dieser kostenintensivsten Kraft unterschätzen und die Kündigung empfehlen. Damit aber würde der Arzt eine Lücke in seinen Service reißen, dadurch Patienten vergraulen und langfristig verlieren.

Daher rät Olbertz aus Erfahrung: Fragen Sie Ihren künftigen Steuerberater nach seinen Kenntnissen im medizinischen Bereich. Ist er versiert, kann er auch die Bücher nach einem speziellen Kontenrahmen führen statt nach einem 0815-Schema für Gewerbetreibende. Sind Sie als "Spezies" für Ihren Steuerberater dagegen ein unbeschriebenes Blatt, wird er Ihre Daten herkömmlich auswerten und zu einem Konglomerat von Ziffern auf allgemeinen Kundenblättern auflisten, das Sie eher in die Flucht schlägt, als auf Erfolge oder Mißerfolge hinzuweisen.

Bleiben Sie finanziell gesund!
Einen guten Steuerberater erkennt der Zahnarzt daran, dass er über Jahre keine Probleme hat, gesund ist, laufend Tipps erhält, fasst Professor Dr. Johannes Georg Bischoff, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer in Köln, zusammen. Auch er hält für den Zahnarzt eine massgeschneiderte Lohn- und Finanzbuchhaltung ebenso notwendig wie die zeitnahe betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) für`s Praxiscontrolling.

Wie oft sich Zahnarzt und Steuerberater miteinander besprechen müssen - ob einmal jährlich oder öfter - hängt davon ab, wie gut sie aufeinander eingespielt sind und ob das Ergebnis sie zufriedenstellt. So beraten sich manche im Normalfall einmal im Jahr, nur bei Liquiditätsengpässen oder vor Veränderungen der Praxisstruktur und großen Anschaffungen öfter. Im günstigsten Fall erfasst der Steuerberater die Daten der Buchhaltung monatlich fachbezogen und stellt einen speziellen Kontenrahmen für Ärzte auf.

Kosten und Nutzen der Einzelbereiche zählen!
Gute Steuerberater führen die Daten zwecks besserer Übersichtlichkeit nach Bereichen getrennt auf, etwa Implantate und Inlays. Die getrennte Aufstellung macht dem Zahnarzt die Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Bereichs transparent. So bemerkt er Unzulänglichkeiten frühzeitig, etwa wenn die Praxis das Labor subventioniert, weil das unwirtschaftlich arbeitet. Und nur dann kann der Zahnarzt effizient planen und sofort gegensteuern. Die getrennte Aufstellung ist innerhalb eines einzigen Kontenrahmens machbar - und damit ohne Aufpreis!

Grundsätzlich setzt die Gebührenordnung den Rahmen, an dem sich die Honorare für die Beratung orientieren. Wichtig zu wissen: Der Zeittakt umfasst - sofern Sie nichts anderes vereinbart haben - 30 Minuten, so dass mit der 31. bereits die zweite Einheit beginnt. Da macht es Sinn, alle Anliegen zu strukturieren und knapp zusammenzufassen. Die Gebührenordnung lässt ansonsten zwar viel Spielraum, der Wettbewerbsdruck wiederum mindert diesen. Ein guter Steuerberater holt allein bei der Lohnabrechnung und Finanzbuchhaltung viel mehr raus als ein noch so routinierter Laie. Sobald er die Daten gewinnt, informiert er den Zahnarzt mit der BWA über dessen aktuelle wirtschaftliche Situation.

Auch Computer-Programme füllen die Lücken um dieses Know-how nicht, sie sind und bleiben ein Hilfsmittel. "Wenn´s so einfach wäre, gäb´s bestimmte Berufe eben nicht!" kommentiert Bischoff den Bedarf.

Was habe ich gewollt, was habe ich geschafft?
Daten haben ist die eine Sache, Daten interpretieren eine andere. "Buchhaltung bereitet die Vergangenheit auf, Controlling bereitet auf die Zukunft vor", grenzen Fachleute diese beiden Aufgabenbereiche der Steuerberatung voneinander ab.

Controlling heißt aber nicht, jeden Samstag im Kämmerchen am PC zu sitzen und Zahlen abzugleichen. Beim Controlling greifen vier Handlungsstränge ineinander: planen, Ziele vorgeben, Abweichungen analysieren und zeitnah gegensteuern.

Die grundlegenden Erkenntnisse gewinnt der Praxisinhaber indem er checkt, wie nahe er seinen Zielen gekommen ist, respektive in welcher Ferne die noch sind. Nach der Antwort auf die Frage "Ziel erreicht?" richtet sich die ergebnisorientierte Praxissteuerung. Klaffen Zielvorgaben und Erreichtes weit auseinander, muss sich der Zahnarzt entweder einschränken oder langfristig den Kurs ändern und umgehend seine finanziellen Verhältnisse ordnen. Und dazu braucht er guten Rat - vom Steuerberater.

Sie haben "viel auf dem Konto"? Das kann viele Ursachen haben und eignet sich daher nicht als Parameter für die Bewertung der Praxisleistung. Ebensowenig einzelne Leistungen (Rechnet sich die Amalgam-Füllung?) oder Zahlenfriedhöfe. Über den Erfolg der Praxis entscheidet vielmehr deren Gesamtrichtung. Je eher der Zahnarzt Fehlentwicklungen entdeckt, desto effektiver kann er mit Einzelmanövern gegensteuern, zum Beispiel einen Schwerpunkt ausbauen oder mit einer weiteren Behandlungseinheit Wartezeiten verkürzen.

Je belegter, desto günstiger
Sammeln Sie alle Belege, vollständig und ausgedruckt. Lassen Sie die Belege nach Buchungsposten oder Konten vorordnen? Dann gehören zu jedem Kontoauszug die jeweiligen Rechnungen unbedingt dazu. Prüfen Sie gleich, ob etwas fehlt und ergänzen Sie dies. Wer da fünf gerade sein lässt, zahlt drauf. Entweder ist die Ausgabe nicht abzugsfähig oder das nachträgliche Buchen verursacht wieder Kosten.

Ihre Helferin hat geheiratet, erwartet ein Kind oder hat gekündigt? Sie haben einen neuen Weiterbildungsassistenten eingestellt? Teilen Sie Ihrem Steuerberater so früh wie möglich mit, falls sich Personaldaten ändern. Auch hier gilt: Nacharbeiten kostet mehr.
pit

Die BWA darf ruhig spannend sein
Ein Hauptkriterium für Praxissteuerung ist die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Sie basiert auf der Buchhaltung und zeigt dem Zahnarzt den wirtschaftlichen Erfolg der Praxis an. Vorausgesetzt, sie ist so übersichtlich aufgebaut, dass er sie versteht. Das ist jedoch eher die Ausnahme. In der Regel scheint die BWA eher darauf ausgerichtet zu sein, möglichst viele Zahlen auf einem Blatt Papier derart à la Babel aufzutürmen, dass sie mehr verwirrt als erklärt. Optimal aufbereitet dagegen heben sich die jeweiligen betriebswirtschaftlichen Datengruppen optisch deutlich voneinander ab, zeigen Pfeile die Trends an, so dass der Zahnarzt diese schnell überblickt, dadurch die Auswertung versteht und sich gerne wieder damit befasst.

Als extrem interpretationsbedürftig gelten besonders die Einnahme-Überschuss-Rechnungen. Letztlich richtet sich das Ergebnis nach dem Zahlungsverhalten. Wichtig zu wissen also, welche Faktoren das beeinflusst haben. Ändern sich die Rahmenbedingungen, wie es bei dem 2. NOG der Fall war, kann nur eine bereinigte Rechnung dem Zahnarzt ein reales Bild von seiner Situation liefern. Hat das Solida ritätsgesetz den Zahlungsmodus der KZV verändert, staunt der Zahnarzt nicht schlecht über das dürftige Ergebnis. Erst bereinigt spiegelt die Berechnung die Tatsachen wieder.

Das Vertrauensverhältnis zum Steuerberater zeichnet sich letztlich dadurch aus, dass dieser den Zahnarzt über Jahre hinweg so gut betreut, dass er alle Schwierigkeiten im Vorfeld aus dem Weg räumt. Das kann ein Steuerberater nur, wenn er die Risikopräferenzen und Schwachstellen seines Klienten mit allen Hintergründen und finanziellen Möglichkeiten kennt. Der gut informierte Steuerberater kann auch warnen, falls zu viel Geld aus dem Praxisvermögen abfließt, meist durch überhöhte Privatentnahmen.

pit
zm 2/2000, Seiten 66/67

Quelle:
http://www.zm-online.de/m5a.htm?/zm/2_00/pages2/pman1.htm